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Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Form der Vermittlung bei strafrechtlichen Konflikten zwischen zwei Parteien.

 

Nach getrennten Einzelgesprächen wird geklärt, ob eine Begegnung zwischen beiden Parteien gewünscht wird.

 

Das gemeinsame Ausgleichsgespräch soll dabei helfen, den Vorfall aufzuarbeiten, Ängste abzubauen und künftige Begegnungen zu erleichtern.

 

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, weiteren Konflikten vorzubeugen. In einer schriftlichen Vereinbarung werden Wiedergutmachungen sowie Umgangsregelungen für die Zukunft festgehalten.

 

Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach §§ 10, 45, 47 JGG u. § 52 SGB VIII.

Täter-Opfer-Ausgleich