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Über uns

Team, Motivation

Der gemeinnützige Verein Jugendhilfe Helmstedt e.V. wurde 1987 von engagierten Sozialarbeitern, Rechtsanwälten, Lehrern und Polizeibeamten gegründet.

Zweck des Vereins ist es, straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, die im Landkreis Helmstedt wohnen, in Form von ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen zu betreuen.

 

Die Maßnahmen des Jugendhilfevereins finden sich in der Einordnung in den Erziehungsmaßregeln des Jugendgerichtsgesetzes (hier speziell im § 10, Abs. 1, Satz 3 Nr. 4, 5,6 u.7 JGG) und tragen damit dem Erziehungsgedanken des JGG am deutlichsten Rechnung.

 

Mit der Aufnahme in das JGG stellen sie wahrzunehmende Pflichtaufgaben dar.

 

Diese Angebote werden in Niedersachsen ausschließlich von der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt und orientieren sich an den Grundprinzipien des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 

Die Jugendhilfe Helmstedt e.V. ist ein Freier Träger, anerkannt von der Öffentlichen Jugendhilfe.

 

Die Zuweisung unserer Klienten erfolgt durch das Amtsgericht Helmstedt, nach Anhörung der Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Jugend des Landkreises Helmstedt.

Der Amtsgerichtsbezirk ist nahezu identisch mit dem Landkreis Helmstedt.

Helmstedt ist mit seinen ca. 25.000 Einwohnern, in Form einer selbständigen Gemeinde, die Kreisstadt des Landkreises Helmstedt in Niedersachsen. Sie liegt zwischen Elm und Lappwald, etwa 36 km östlich von Braunschweig und etwa 45 km westlich von Magdeburg an der Grenze zu Sachsen-Anhalt.

Weitere größere Städte sind Königslutter (ca. 16.000 Einwohner) und Schöningen (ca. 13.000 Einwohner). In Königslutter befindet sich unter anderem das AWO-Psychiatrie-Zentrum (APZ).

 

Da die ambulanten Maßnahmen in einem konzeptionell kausalen Zusammenhang stehen, ist es folgerichtig und sinnvoll, sie allein von einer zu betreuenden Einrichtung anzubieten; nach dem Subsidiaritätsprinzip bei der Jugendhilfe Helmstedt e.V.

 

Als eingetragener, gemeinnütziger Verein ist die Jugendhilfe Helmstedt e.V. eigenständig. Anbindungen an Landes- und Dachverbände bestehen nicht. Sinn und Zweck ist es, die inhaltliche und konzeptionelle Eigenständigkeit bewahren zu können.

 

Mit den im Strafverfahren beteiligten Institutionen besteht ein reger Austausch:

Regelmäßig findet ein "Runder Tisch" statt - mit Vertretern der Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichtes, des Geschäftsgbereiches Jugend und anderen Teilnehmern.

 

Im Rahmen der "Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft" (PSAG) des Landkreises Helmstedt tauschen wir uns regelmäßig mit unseren Kooperationspartnern über aktuelle Entwicklungen aus - z.B. mit Vertretern der Berufsschule Helmstedt, Vertretern des Jobaktivcafés (Caritasverband für den Landkreis Helmstedt) oder der Suchtberatung des Lukas-Werkes (Diakonisches Werk der ev.-luth. Landeskirche).

 

Es besteht eine Mitgliedschaft und Mitarbeit in der "Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für Ambulante Sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht e.V." (LAG) - deren zentrale Aufgabe besteht darin, ihre Mitglieder zu vertreten, zu beraten sowie in der Entwicklung und Fortschreibung von Qualitätsstandards zu unterstützen.

 

Darüber hinaus besteht eine Mitgliedschaft bei der "Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V." (DVJJ). Der DVJJ fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen, fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisnahe Fragestellungen und setzt sich für eine rationale, an den Folgen orientierte Gestaltung des Jugendkriminalrechts ein.