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Betreuungsweisungen

Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer ist ein ambulantes Angebot, das straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme per Weisung vom Amtsgericht auferlegt wird.

 

Die Themen der Betreuungsweisung sind sehr individuell und können unterschiedlichste Bereiche beinhalten, wie z.B. Alltagsstruktur / Lebensplanung, schulische / berufliche Belange, familiäre Probleme, Behördenangelegenheiten, auch medizinische / therapeutische Bedürfnisse, die Hintergründe zur Straftat, das eigene Konfliktverhalten und Vieles mehr.

 

Im Verlauf der Gespräche wird eine Zielvereinbarung mit individuellen, lebenspraktischen Zielen geschlossen.

Diese Vereinbarung soll helfen, die Problemlagen unserer jungen Adressaten konkret zu erfassen und gemeinsam nach Lösungswegen zu suchen.

 

Die Dauer einer Betreuungsweisung kann vier, sechs oder zwölf Monate betragen.

Es werden in regelmäßigen Abständen Einzelgespräche geführt.

 

Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach § 10 JGG u. § 30 SGB VIII.

Betreuungsweisung