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Beratungsgespräche

Ein Beratungsgespräch ist ein kurzfristiges, ambulantes Hilfsangebot insbesondere für solche Jugendliche und Heranwachsende, die durch Schulabsentismus bzw. durch entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen in Erscheinung treten.

 

Diese Maßnahme wird vom Amtsgericht per Weisung auferlegt; in der Regel alternativ zu einer Arbeitsweisung.

 

Das Projekt ist als Kurzintervention mit einem Vorgespräch und vier Beratungsgesprächen konzipiert. 

Diese werden in regelmäßigen Abständen – meist  wöchentlich – geführt.

 

Die Themen der Beratungsgespräche sind trotz des eindeutigen Schwerpunktes sehr individuell und können unterschiedlichste Bereiche beinhalten, wie z.B. medizinische / therapeutische Bedürfnisse, das eigene Konfliktverhalten u.a.

 

Die Maßnahme soll bei der Bewältigung von aktuellen sowie von generellen Problemen - bezogen auf den regelmäßigen Schulbesuch - helfen und die Klienten in positiver Weise beeinflussen.

 

Neben den Ursachen für das Fehlen in der Schule werden mit den Adressaten - wie bei den übrigen Angeboten auch - die bisherigen Bewältigungsstrategien, die vorhanden Ressourcen sowie Wünsche und Perspektiven besprochen, um eine Wiedereingliederung in das System Schule zu erleichtern.

 

Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach § 10 JGG u. § 30 SGB VIII.

Beratungsgespräch