Beratungsgespräche
Ein Beratungsgespräch ist ein kurzfristiges, ambulantes Hilfsangebot insbesondere für solche Jugendliche und Heranwachsende, die durch Schulabsentismus bzw. durch entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen in Erscheinung treten.
Diese Maßnahme wird vom Amtsgericht per Weisung auferlegt; in der Regel alternativ zu einer Arbeitsweisung.
Das Projekt ist als Kurzintervention mit einem Vorgespräch und vier Beratungsgesprächen konzipiert.
Diese werden in regelmäßigen Abständen – meist wöchentlich – geführt.
Die Themen der Beratungsgespräche sind trotz des eindeutigen Schwerpunktes sehr individuell und können unterschiedlichste Bereiche beinhalten, wie z.B. medizinische / therapeutische Bedürfnisse, das eigene Konfliktverhalten u.a.
Die Maßnahme soll bei der Bewältigung von aktuellen sowie von generellen Problemen - bezogen auf den regelmäßigen Schulbesuch - helfen und die Klienten in positiver Weise beeinflussen.
Neben den Ursachen für das Fehlen in der Schule werden mit den Adressaten - wie bei den übrigen Angeboten auch - die bisherigen Bewältigungsstrategien, die vorhanden Ressourcen sowie Wünsche und Perspektiven besprochen, um eine Wiedereingliederung in das System Schule zu erleichtern.
Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach § 10 JGG u. § 30 SGB VIII.